Führerschein für Mofa- und Motorroller
Quelle: wikipedia.org
Erwerb eines Mofaroller-Führerscheins
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Mofaführerscheines sind recht übersichtlich kalkuliert, denn der Mofa Führerschein ist gar kein
Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Prüfungs- bescheinigung. Das Mindestalter für das Fahren eines Mofas oder gedrosselten
Motorrollers beträgt daher auch nur 15 Jahre. Für den Erwerb dieser speziellen Fahrerlaubnis müssen mindestens eine doppelte Fahrstunde sowie
sechs theoretische Lehrstunden von jeweils 90 Minuten abgeleistet werden. Hat man diese Unterrichtseinheiten in der Fahrschule absolviert, wird
man zur rein theoretischen Prüfung zugelassen.
Keinen Mofa
Führerschein benötigt, wer vor dem 1.April 1965 geboren wurde bzw. bereits im Besitz eines anderen Führerscheins ist.
Im Vergleich: der Motorroller-Führerschein
Kosten und Zeitaufwand
Während der Schüler für die praktischen und theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zum Erhalt eines Mofaroller-Führerscheins mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von etwa 70 bis 90 Euro rechnen muss und an der Abschlussprüfung kostenlos teilnehmen kann, gestaltet sich dies beim Motorroller-Führerschein ein wenig anders. Hier ist die entsprechende Summe schwer vorherzusagen. In erster Linie hängt diese stark von der gewählten Fahrschule ab, sollte sich jedoch grundsätzlich im Bereich zwischen 500 und 800 Euro bewegen. Für die Klasse M müssen mindestens 14 eineinhalbstündige Theoriestunden als auch 30 Minuten Fahrpraxis vorgenommen werden. Wer in Besitz eines Traktorführerscheins ist, kann die Anzahl an Theoriestunden verkürzen. Für den Führerschein der Klasse A1 ist die theoretische Stundenzahl zwar nur geringfügig höher, aber die Mindestanforderung der Praxisstunden führt zu einem höheren Preis beim diesem sogenannten 125er Führerschein. Ebenfalls anders als beim Mofaroller-Führerschein, müssen hier auch die jeweiligen Prüfungen bezahlt werden und ergeben zusammen etwa 70 Euro für die Klasse M und ca. 125 Euro für die Klasse A1. Darüber hinaus sind die Vornahme eines Sehtests sowie eines Kurses für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Pflicht und schlagen mit weiteren bis zu fünf bzw. 30 Euro zu Buche.


